Zum Inhalt
Kanton Wallis

Bau- und Zonenreglement Guttet-Feschel

Was auf deinem Grundstück in Guttet-Feschel gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Wallis – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Guttet-Feschel im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenreglement
Artikel
109
Jahreszahlen bis
2006
BFS-Nummer
6117

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Guttet-Feschel sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie hoch darf in Guttet-Feschel gebaut werden?

«Gebäudehöhe, gemessen von der tiefsten Stelle des gewachsenen Terrains, 7.5 m (OK Fusspfette) nicht übersteigen.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Guttet-Feschel vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Wallis vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Baugesetz · 705.1
  • Bauverordnung · 705.100
  • Energiegesetz
  • Energieverordnung
Alle Erlasse des Kantons Wallis

Deine Frage zu Guttet-Feschel

Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 109 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.

Nicht sicher, wen du brauchst? Die vierzehn Fachgebiete im Überblick

Weitere Gemeinden im Kanton Wallis

Alle Gemeinden im Kanton Wallis