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Kanton Wallis

Bau- und Zonenreglement Fieschertal

Was auf deinem Grundstück in Fieschertal gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Wallis – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Fieschertal im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenreglement
Artikel
116
Jahreszahlen bis
2013
BFS-Nummer
6058

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Fieschertal sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Fieschertal an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Ausnahmen sind zulässig für Dachgesimse, Erker, Balkone, Vordächer, Vortreppen und ähnliche Bauteile von einer maximalen Ausladung von 1.50 m auf den Seiten des kleinen Grenzabstandes und 2 m auf der Seite des grossen Grenzabstandes, sofern sie sich nicht mehr als auf 1/2 der Fassadenlänge erstrecken.»

Wie dicht darf in Fieschertal gebaut werden?

«Aufgrund des Energiegesetzes betreffend die Förderung des Minergie-Standards, gewährt die Gemeinde für Bauten, die diesen Standard erfüllen, einen zusätzlichen Bonus von 15 Prozent, jedoch maximal 0.15 auf die im Bau- und Zonenreglement vorgesehene Ausnützungsziffer.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Fieschertal vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Wallis vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Baugesetz · 705.1
  • Bauverordnung · 705.100
  • Energiegesetz
  • Energieverordnung
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