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Kanton Wallis

Bau- und Zonenreglement Fiesch

Was auf deinem Grundstück in Fiesch gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Wallis – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Fiesch im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenreglement
Artikel
101
Jahreszahlen bis
2018
BFS-Nummer
6057

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Fiesch sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Fiesch an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Bauweise: offen oder geschlossen Geschosszahl: von Fall zu Fall festzulegen Grenzabstand: 1/3 der Höhe oder mindestens 3.00 m, Ausnahmen kann die Gemeinde bewilligen.»

Wie hoch darf in Fiesch gebaut werden?

«Wo die Gebäudehöhe nur durch Geschosszahlen begrenzt ist, sind Geschosse von durchschnittlich nicht über 3.00 m Höhe erlaubt.»

Wie dicht darf in Fiesch gebaut werden?

«Bauweise: offen oder geschlossen Geschosszahl: 4 Vollgeschosse Grenzabstand: 1/3 der Gebäudehöhe, mindestens aber 3.00 m Ausnützung: AZ = 1 Dem Gewerbe dienende Bruttogeschossflächen im Erdgeschoss werden zu 30% für die Ermittlung der Ausnützungsziffer angerechnet.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Fiesch vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Wallis vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Baugesetz · 705.1
  • Bauverordnung · 705.100
  • Energiegesetz
  • Energieverordnung
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