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Kanton Wallis

Bau- und Zonenreglement Ferden

Was auf deinem Grundstück in Ferden gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Wallis – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Ferden im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenreglement
Artikel
170
Jahreszahlen bis
2020
BFS-Nummer
6195

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Ferden sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Ferden an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Wintergärten auf der Seite des grossen Grenzabstandes dürfen bis an den feuerpolizeilichen minimalen Grenzabstand (3.00 m oder 1/3 der Gebäudehöhe) erstellt werden, sofern sie nur Nebennutzflächen enthalten und eine Grundfläche von höchstens 10m2 sowie eine Höhe von höchstens 3 Metern aufweisen.»

Braucht ein Gartenhaus in Ferden eine Bewilligung?

«A1-2.2 Kleinbauten: Bei Anbauten und freistehenden Bauten beträgt der Grenzabstand, gemessen ab äusserstem Gebäudeteil 2.0 m, sofern sie nur Nebennutzflächen enthalten und eine Grundfläche von höchstens 10 m2 und eine Höhe von höchstens 3 Metern aufweisen.»

Wie hoch darf in Ferden gebaut werden?

«Wintergärten auf der Seite des grossen Grenzabstandes dürfen bis an den feuerpolizeilichen minimalen Grenzabstand (3.00 m oder 1/3 der Gebäudehöhe) erstellt werden, sofern sie nur Nebennutzflächen enthalten und eine Grundfläche von höchstens 10m2 sowie eine Höhe von höchstens 3 Metern aufweisen.»

Wie viel Grünfläche verlangt Ferden?

«ORTS- UND NUTZUNGSPLANUNG GEMEINDE FERDEN Bau- und Zonenreglement Seite 9 e) Zur Förderung des Erhalts von Grünflächen ist für die Wohnzone W2 sowie die Wohnzone W3 ein Zuschlag von maximal 30 Prozent auf die GFZ möglich, wenn die notwendigen Parkplätze unterirdisch erstellt werden.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Ferden vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Energie und Solaranlagen
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Wallis vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Baugesetz · 705.1
  • Bauverordnung · 705.100
  • Energiegesetz
  • Energieverordnung
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