Bau- und Zonenreglement Eisten
Was auf deinem Grundstück in Eisten gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Wallis – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Eisten im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Bau- und Zonenreglement
- Artikel
- 15
- Jahreszahlen bis
- 2024
- BFS-Nummer
- 6282
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Eisten sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie nah darf in Eisten an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
«An- und Kleinbauten Bei Anbauten und Kleinbauten, die nur Nebennutzflächen enthalten und eine Grundfläche von höchstens 10 Quadratmeter sowie ein eine Höhe von höchstens 3 Metern aufweisen ist ein Grenzabstand von 2.0 Meter unter Vorbehalt der Abstände gemäss VKV-Brandschutzrichtlinien einzuhalten.»
Braucht ein Gartenhaus in Eisten eine Bewilligung?
«An- und Kleinbauten Bei Anbauten und Kleinbauten, die nur Nebennutzflächen enthalten und eine Grundfläche von höchstens 10 Quadratmeter sowie ein eine Höhe von höchstens 3 Metern aufweisen ist ein Grenzabstand von 2.0 Meter unter Vorbehalt der Abstände gemäss VKV-Brandschutzrichtlinien einzuhalten.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Eisten vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Gewässerraum
- Energie und Solaranlagen
- Reklamen und Antennen
- Erschliessung und Baulinien
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Wallis vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Baugesetz · 705.1
- Bauverordnung · 705.100
- Energiegesetz
- Energieverordnung
Deine Frage zu Eisten
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 15 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
Nicht sicher, wen du brauchst? Die vierzehn Fachgebiete im Überblick