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Kanton Waadt

Das Baureglement Bussigny

Was auf deinem Grundstück in Bussigny gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Waadt – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Bussigny im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
nicht eindeutig erkannt
Artikel
174
Jahreszahlen bis
1986
BFS-Nummer
5624

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Für Bussigny liegen 2 Dokumente im Bestand.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Bussigny vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Waadt vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Loi sur l'aménagement du territoire et les constructions (LATC) · 700.11
  • Règlement d'application de la loi du 4 décembre 1985 sur l'aménagement du territoire et les constructions (RLATC) · 700.11.1
  • Règlement sur l'aménagement du territoire (RLAT) · 700.11.2
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