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Kanton Thurgau

Baureglement Kreuzlingen

Was auf deinem Grundstück in Kreuzlingen gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Thurgau – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Kreuzlingen im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
52
Jahreszahlen bis
2025
BFS-Nummer
4671

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Kreuzlingen sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Kreuzlingen an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Kleinbauten, Unterniveaubauten 2 Gerätehäuschen mit einer Grundfläche von weniger als 9 m2 und einer Gesamthöhe von maximal 2.20 m haben einen Grenzabstand von 1.00 m einzuhalten.»

Braucht ein Gartenhaus in Kreuzlingen eine Bewilligung?

«Kleinbauten, Unterniveaubauten 2 Gerätehäuschen mit einer Grundfläche von weniger als 9 m2 und einer Gesamthöhe von maximal 2.20 m haben einen Grenzabstand von 1.00 m einzuhalten.»

Wie hoch darf in Kreuzlingen gebaut werden?

«In den mit der Zone für höhere Häuser überlagerten Gebieten Gebäude bis zu einer Gesamthöhe von maximal 30.00 m.»

Wie viel Grünfläche verlangt Kreuzlingen?

«Auf unbebauten Grundstücken oder Grundstücksteilen ist der Erhalt der Grünflächen im Bereich von 5.00 m ab Strassenrand auf den jeweiligen Parzellen zu prüfen; c.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Kreuzlingen vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Thurgau vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 700
  • Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe · 700.1
  • Gesetz über die Energienutzung
  • Energienutzungsverordnung
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