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Kanton Schwyz

Baureglement Rothenthurm

Was auf deinem Grundstück in Rothenthurm gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Schwyz – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Rothenthurm im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
117
Jahreszahlen bis
2014
BFS-Nummer
1370

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Rothenthurm sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Welche Dachformen sind in Rothenthurm zulässig?

«Dachgestaltung 1 Hauptbauten dürfen in der Regel nur mit Giebel- oder Walmdächern mit einer Dachneigung zwischen 20 und 40 Grad (alte Teilung) ausgeführt werden.»

Wie viele Abstellplätze verlangt Rothenthurm?

«Abstellflächen für Motor- Die Zahl der Abstellplätze ist unter Berücksichtigung folgender Richtfahrzeuge linien festzusetzen: und Fahrräder a) bei Wohnbauten ein Abstellplatz pro Wohnung oder für 80 m2 Bruttogeschossfläche; bei grösserer BGF zwei Abstellplätze.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Rothenthurm vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Schwyz vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 400.100
  • Vollzugsverordnung zum Planungs- und Baugesetz · 400.111
  • Kantonales Energiegesetz
  • Energieverordnung
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