Nutzungsplanung Küssnacht (SZ)
Was auf deinem Grundstück in Küssnacht (SZ) gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Schwyz – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Küssnacht (SZ) im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Nutzungsplanung
- Artikel
- 73
- Jahreszahlen bis
- 2024
- BFS-Nummer
- 1331
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Küssnacht (SZ) vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Mehrwertabgabe
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Gewässerraum
- Energie und Solaranlagen
- Erschliessung und Baulinien
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Schwyz vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Planungs- und Baugesetz · 400.100
- Vollzugsverordnung zum Planungs- und Baugesetz · 400.111
- Kantonales Energiegesetz
- Energieverordnung
Deine Frage zu Küssnacht (SZ)
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 73 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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