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Kanton Schwyz

Baureglement Einsiedeln

Was auf deinem Grundstück in Einsiedeln gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Schwyz – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Einsiedeln im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
69
Jahreszahlen bis
2024
BFS-Nummer
1301

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Einsiedeln sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Braucht ein Gartenhaus in Einsiedeln eine Bewilligung?

«Zulässig sind der Gartennutzung dienende Bauten und Anlagen wie Gartenhäuschen und Schöpfe bis zu einer maximalen Grundfläche von 10m2 und einzelne wasserdurchlässige und begrünte Autoabstellplätze.»

Welche Dachformen sind in Einsiedeln zulässig?

«Gebäudelän- 28.00 m keine Bege 6) schränkung Bauzonenabstän- - - de Dachgestaltung frei 7) frei Erschliessung Von Schwyvon Industriezer- und von strasse Allmigstrasse 1) Es ist nur mässig störendes Gewerbe mit geringem Verkehrsaufkommen zulässig.»

Wie viele Abstellplätze verlangt Einsiedeln?

«Zulässig sind der Gartennutzung dienende Bauten und Anlagen wie Gartenhäuschen und Schöpfe bis zu einer maximalen Grundfläche von 10m2 und einzelne wasserdurchlässige und begrünte Autoabstellplätze.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Einsiedeln vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Schwyz vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 400.100
  • Vollzugsverordnung zum Planungs- und Baugesetz · 400.111
  • Kantonales Energiegesetz
  • Energieverordnung
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