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Kanton Solothurn

Baureglement Oekingen

Oekingen ist keine eigenständige Gemeinde mehr. Das Amtliche Gemeindeverzeichnis des BFS führt sie seit dem 01.01.2026 nicht mehr – sie gehört seither zu Kriegstetten. Das hier gezeigte Reglement stammt aus der Zeit davor und gilt so nicht unbesehen weiter: Welche Vorschriften heute gelten, sagt Kriegstetten oder der Kanton Solothurn.

Was auf deinem Grundstück in Oekingen gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Solothurn – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Oekingen im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
31
Jahreszahlen bis
2000
BFS-Nummer

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde.

Was sonst geregelt ist

Aus dem Dokument von Oekingen konnten wir 31 Artikel auslesen, aber zu wenige Themen sicher zuordnen, um eine Übersicht aufzustellen, die wir belegen können. Wir erfinden darum keine Themenliste. Massgeblich ist die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Solothurn vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 711.1
  • Kantonale Bauverordnung · 711.61
  • Energiegesetz
  • Verordnung zum Energiegesetz (EnVSO)
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