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Kanton Solothurn

Baureglement Lüterkofen-Ichertswil

Was auf deinem Grundstück in Lüterkofen-Ichertswil gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Solothurn – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Lüterkofen-Ichertswil im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
0
Jahreszahlen bis
1998
BFS-Nummer
2455

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was sonst geregelt ist

Das Dokument von Lüterkofen-Ichertswil liegt uns vor, lässt sich aber maschinell nicht auswerten – die Textebene des PDF ist defekt oder das OCR ist gescheitert. Wir stellen darum keine Themenübersicht auf, die wir nicht belegen können, und der Assistent stützt sich für Lüterkofen-Ichertswil auf Bundes- und Kantonsrecht. Massgeblich ist das Original der Gemeinde.

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Solothurn vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 711.1
  • Kantonale Bauverordnung · 711.61
  • Energiegesetz
  • Verordnung zum Energiegesetz (EnVSO)
Alle Erlasse des Kantons Solothurn

Deine Frage zu Lüterkofen-Ichertswil

Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 0 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.

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