Baureglement Herbetswil
Was auf deinem Grundstück in Herbetswil gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Solothurn – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Herbetswil im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Baureglement
- Artikel
- 45
- Jahreszahlen bis
- 2004
- BFS-Nummer
- 2424
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Herbetswil vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Reklamen und Antennen
- Erschliessung und Baulinien
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Solothurn vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Planungs- und Baugesetz · 711.1
- Kantonale Bauverordnung · 711.61
- Energiegesetz
- Verordnung zum Energiegesetz (EnVSO)
Deine Frage zu Herbetswil
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 45 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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