Baureglement Halten
Halten ist keine eigenständige Gemeinde mehr. Das Amtliche Gemeindeverzeichnis des BFS führt sie seit dem 01.01.2026 nicht mehr – sie gehört seither zu Kriegstetten. Das hier gezeigte Reglement stammt aus der Zeit davor und gilt so nicht unbesehen weiter: Welche Vorschriften heute gelten, sagt Kriegstetten oder der Kanton Solothurn.
Was auf deinem Grundstück in Halten gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Solothurn – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Halten im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Baureglement
- Artikel
- 32
- Jahreszahlen bis
- 2020
- BFS-Nummer
- —
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde.
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Halten vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Abstellplätze
- Erschliessung und Baulinien
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Solothurn vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Planungs- und Baugesetz · 711.1
- Kantonale Bauverordnung · 711.61
- Energiegesetz
- Verordnung zum Energiegesetz (EnVSO)
Deine Frage zu Halten
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 32 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
Nicht sicher, wen du brauchst? Die vierzehn Fachgebiete im Überblick