Zonenreglement Fehren
Was auf deinem Grundstück in Fehren gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Solothurn – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Fehren im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Zonenreglement
- Artikel
- 2
- Jahreszahlen bis
- 2004
- BFS-Nummer
- 2616
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Fehren vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Lärmempfindlichkeitsstufen
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Solothurn vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Planungs- und Baugesetz · 711.1
- Kantonale Bauverordnung · 711.61
- Energiegesetz
- Verordnung zum Energiegesetz (EnVSO)
Deine Frage zu Fehren
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 2 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
Nicht sicher, wen du brauchst? Die vierzehn Fachgebiete im Überblick