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Kanton St. Gallen

Baureglement Wittenbach

Was auf deinem Grundstück in Wittenbach gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons St. Gallen – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Wittenbach im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
62
Jahreszahlen bis
2016
BFS-Nummer
3204

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Wittenbach sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Wittenbach an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Gegenüber benachbarten Grundstücken dürfen Vorbauten auf höchstens 1,6 m in den Grenzabstand und, soweit es sich nicht um Dachvorsprünge handelt, höchstens auf 1/3 der Fassadenlänge hineinragen.»

Wie dicht darf in Wittenbach gebaut werden?

«Bei zertifizierten Minergiehäusern gilt eine um je 0,2 m, bei Minergie-P eine um 0,3 m erhöhte Baumassenziffer.5 Grünzone Art.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Wittenbach vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton St. Gallen vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 731.1
  • Verordnung zum Planungs- und Baugesetz · 731.11
  • Anhang 2 – Verordnung zum Planungs- und Baugesetz · 731.11
  • Wasserbaugesetz · 734.1
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