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Kanton St. Gallen

Baureglement Vilters-Wangs

Was auf deinem Grundstück in Vilters-Wangs gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons St. Gallen – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Vilters-Wangs im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
43
Jahreszahlen bis
2019
BFS-Nummer
3297

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Vilters-Wangs vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Erschliessung und Baulinien

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton St. Gallen vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 731.1
  • Verordnung zum Planungs- und Baugesetz · 731.11
  • Anhang 2 – Verordnung zum Planungs- und Baugesetz · 731.11
  • Wasserbaugesetz · 734.1
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