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Kanton St. Gallen

Baureglement Uznach

Was auf deinem Grundstück in Uznach gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons St. Gallen – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Uznach im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
50
Jahreszahlen bis
2018
BFS-Nummer
3339

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Uznach sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Uznach an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«An- und Nebenbauten dürfen einen verminderten Grenzabstand einhalten, sofern sie nicht mehr als 3.50 m Gebäudehöhe und 5 m Firsthöhe aufweisen und eine Gebäudefläche von 55 m2 nicht überschreiten.»

Braucht ein Gartenhaus in Uznach eine Bewilligung?

«An- und Nebenbauten dürfen einen verminderten Grenzabstand einhalten, sofern sie nicht mehr als 3.50 m Gebäudehöhe und 5 m Firsthöhe aufweisen und eine Gebäudefläche von 55 m2 nicht überschreiten.»

Wie hoch darf in Uznach gebaut werden?

«An- und Nebenbauten dürfen einen verminderten Grenzabstand einhalten, sofern sie nicht mehr als 3.50 m Gebäudehöhe und 5 m Firsthöhe aufweisen und eine Gebäudefläche von 55 m2 nicht überschreiten.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Uznach vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton St. Gallen vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 731.1
  • Verordnung zum Planungs- und Baugesetz · 731.11
  • Anhang 2 – Verordnung zum Planungs- und Baugesetz · 731.11
  • Wasserbaugesetz · 734.1
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