Zum Inhalt
Kanton St. Gallen

Zonenordnung St. Margrethen

Was auf deinem Grundstück in St. Margrethen gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons St. Gallen – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für St. Margrethen im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Zonenordnung
Artikel
108
Jahreszahlen bis
2014
BFS-Nummer
3236

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von St. Margrethen sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in St. Margrethen an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Für solche Bauten sind Grenzabstände von 3.00 m, bei nicht zu Wohnzwecken genutzten Anbauten von 2.00 m zulässig sofern die Gebäudegrundfläche 50 m2 nicht übersteigt.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von St. Margrethen vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton St. Gallen vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 731.1
  • Verordnung zum Planungs- und Baugesetz · 731.11
  • Anhang 2 – Verordnung zum Planungs- und Baugesetz · 731.11
  • Wasserbaugesetz · 734.1
Alle Erlasse des Kantons St. Gallen

Deine Frage zu St. Margrethen

Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 108 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.

Nicht sicher, wen du brauchst? Die vierzehn Fachgebiete im Überblick

Weitere Gemeinden im Kanton St. Gallen

Alle Gemeinden im Kanton St. Gallen