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Kanton Bern

Baureglement Walliswil bei Niederbipp

Was auf deinem Grundstück in Walliswil bei Niederbipp gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Walliswil bei Niederbipp im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
99
Jahreszahlen bis
2015
BFS-Nummer
990

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Walliswil bei Niederbipp sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Walliswil bei Niederbipp an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Grenzabstand ' Bei der Erstellung von Bauten, welche das massgebende Terrain um mehr als 1,20 m überragen, sind gegengegenüber nachiiber dem nachbarlichen Grund die in Artikel 39 BR festgesetzten kleinen und grossen Grenzabstände einbarlichem Grund schliesslich allfälliger Mehrlängen- und Mehrbreitenzuschläge zu wahren.»

Braucht ein Gartenhaus in Walliswil bei Niederbipp eine Bewilligung?

«An- und Neben- Für eingeschossige An- und Nebenbauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen oder Tieren bauten bestimmt sind, genügt ein Grenzabstand von 2,00 m sofern die mittlere Fassadenhöhe dieser Bauten 4.00 m und ihre Grundfläche 60.00 m2 nicht übersteigen.»

Wie hoch darf in Walliswil bei Niederbipp gebaut werden?

«Bauten mit einer Gebäudehöhe von über 11 m sind bezüglich deren Einpassung in das Orts- und Landschaftsbild durch die zuständige Fachstelle (OLK) zu beurteilen.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Walliswil bei Niederbipp vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gewässerraum
  • Energie und Solaranlagen
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
  • Baugesetz · 721.0
  • Bauverordnung · 721.1
  • Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
Alle Erlasse des Kantons Bern

Deine Frage zu Walliswil bei Niederbipp

Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 99 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.

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