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Kanton Bern

Bauvorschriften in Wachseldorn

Was auf deinem Grundstück in Wachseldorn gilt, steht in Ebenen übereinander: im Bundesrecht und im Baurecht des Kantons Bern. Eine kommunale Ebene kommt hier nicht dazu – warum, steht gleich darunter, mit dem Beleg.

In Wachseldorn gibt es kein kommunales Baureglement

Kein eigenes Baureglement; ÖREB führt das kantonale Normbaureglement als geltende Bauvorschrift.

Beleg: https://oerebfiles.apps.be.ch/94601/1254/946_01_Kantonales_Normbaureglement.pdf. Stand der Durchsicht: 10. September 2026. Massgeblich bleibt die Auskunft der Gemeinde und des Kantons.

Das gilt hier stattdessen

Ohne kommunale Ebene ist das Baurecht des Kantons Bern massgebend – zusammen mit dem Bundesrecht. Diese Erlasse sind es, die in Wachseldorn über dein Grundstück entscheiden.

  • Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
  • Baugesetz · 721.0
  • Bauverordnung · 721.1
  • Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
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