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Kanton Bern

Baureglement Urtenen-Schönbühl

Was auf deinem Grundstück in Urtenen-Schönbühl gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Urtenen-Schönbühl im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
93
Jahreszahlen bis
2023
BFS-Nummer
551

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Urtenen-Schönbühl sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Urtenen-Schönbühl an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Kann die besonnte Längsseite nicht eindeutig ermittelt werden (keine Seite mehr als 10 Prozent länger als die andern und bei Ost-West Orientierung der Längsseite), bestimmt die Baupolizeibehörde die Anordnung des grossen Grenzabstandes auf Antrag des Baugesuchstellers.»

Wie hoch darf in Urtenen-Schönbühl gebaut werden?

«Abgrabungen für Hauseingänge und Garageneinfahrten bis zu maximal 2/3 der Gebäudelänge 5 m, auf höchstens einer Seite, und Giebelfelder werden nicht an die Gebäudehöhe Fassadenhöhe traufseitig angerechnet.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Urtenen-Schönbühl vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
  • Baugesetz · 721.0
  • Bauverordnung · 721.1
  • Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
Alle Erlasse des Kantons Bern

Deine Frage zu Urtenen-Schönbühl

Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 93 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.

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