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Kanton Bern

Baureglement Uetendorf

Was auf deinem Grundstück in Uetendorf gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Uetendorf im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
80
Jahreszahlen bis
2019
BFS-Nummer
944

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Uetendorf sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Uetendorf an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Vollgeschoss), maximal 1.0 m in den (grossen oder kleinen) springenden offenen Grenzabstand hinein- und nicht mehr als 2.0 m über die Fassa- Gebäudeteile der jedenflucht hinausragen.»

Braucht ein Gartenhaus in Uetendorf eine Bewilligung?

«Es sind mit Ausnahme von An- und Kleinbauten nur eine Bauweise mit einer minimalen Gesamthöhe h von 8.00 m und eine Überbauungsziffer von 0.3 zugelassen.»

Wie hoch darf in Uetendorf gebaut werden?

«Es sind mit Ausnahme von An- und Kleinbauten nur eine Bauweise mit einer minimalen Gesamthöhe h von 8.00 m und eine Überbauungsziffer von 0.3 zugelassen.»

Wie dicht darf in Uetendorf gebaut werden?

«Es sind mit Ausnahme von An- und Kleinbauten nur eine Bauweise mit einer minimalen Gesamthöhe h von 8.00 m und eine Überbauungsziffer von 0.3 zugelassen.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Uetendorf vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Gewässerraum
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
  • Baugesetz · 721.0
  • Bauverordnung · 721.1
  • Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
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