Baureglement Treiten
Was auf deinem Grundstück in Treiten gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Treiten im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Baureglement
- Artikel
- 77
- Jahreszahlen bis
- 2020
- BFS-Nummer
- 500
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Treiten sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie nah darf in Treiten an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
«Liegt zwischen den beiden Gebäuden ein grosser Grenzabstand, darf der Gebäudeabstand nicht auf weniger als 6 m verkürzt werden.»
Braucht ein Gartenhaus in Treiten eine Bewilligung?
«Ausgenommen sind Kleinbauten wie: - Bienenhäuser - Unterstände bis zu einer anrechenbaren Gebäudefläche (aGbF) von 15.00 m2 und 2.50 m traufseitige Fassadenhöhe Art.»
Wie hoch darf in Treiten gebaut werden?
«Abgrabungen für Hauseingänge und Garageneinfahrten auf einer Fassadenseite, deren Breite insgesamt nicht mehr als 5 m beträgt, werden nicht an die traufseitige Fassadenhöhe angerechnet.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Treiten vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Erschliessung und Baulinien
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
- Baugesetz · 721.0
- Bauverordnung · 721.1
- Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
Deine Frage zu Treiten
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 77 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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