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Kanton Bern

Baureglement Täuffelen

Was auf deinem Grundstück in Täuffelen gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Täuffelen im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
55
Jahreszahlen bis
2020
BFS-Nummer
751

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein.

Was das Reglement von Täuffelen sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Täuffelen an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Liegt zwischen den beiden Gebäuden ein grosser Grenzabstand, darf der Gebäudeabstand nicht auf weniger als 10.0 m verkürzt werden.»

Braucht ein Gartenhaus in Täuffelen eine Bewilligung?

«Für bestehende Landwirtschaftsbetriebe betriebsnotwendige Nebenbauten mit einer maximalen Grundfläche von 60 m2 und einer maximalen Fassadenhöhe von traufseitig 5.00 m und giebelseitig 8.0 m 5 Die ablesbare Dorfstruktur ist zu erhalten oder zu verbessern.»

Wie hoch darf in Täuffelen gebaut werden?

«Für bestehende Landwirtschaftsbetriebe betriebsnotwendige Nebenbauten mit einer maximalen Grundfläche von 60 m2 und einer maximalen Fassadenhöhe von traufseitig 5.00 m und giebelseitig 8.0 m 5 Die ablesbare Dorfstruktur ist zu erhalten oder zu verbessern.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Täuffelen vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
  • Baugesetz · 721.0
  • Bauverordnung · 721.1
  • Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
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