Baureglement Spiez
Was auf deinem Grundstück in Spiez gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Spiez im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Baureglement
- Artikel
- 89
- Jahreszahlen bis
- 2022
- BFS-Nummer
- 768
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Spiez sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie hoch darf in Spiez gebaut werden?
«Hauptgebäude weniger als drei Viertel der Gebäudehöhe des Hauptgebäudes oder weniger als 5.0 m, werden diese an die Gebäudehöhe angerechnet.»
Wie viel Grünfläche verlangt Spiez?
«Gebäudehöhe von 7.0 m bildung Gemeinde Spiez 18 Baureglement (BR) ZöN 20 Asylfried- Bestehend; der Baumbestand ist zu erhalten, II hof Weidli / öffent- Hochbauten sind ausgeschlossen liche Grünfläche und Ruheplatz ZöN 21 Schulan- Bestehend, Erweiterung mit Bauten bis zu einer III lage Räumli / Ausmax.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Spiez vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Mehrwertabgabe
- Gewässerraum
- Reklamen und Antennen
- Erschliessung und Baulinien
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
- Baugesetz · 721.0
- Bauverordnung · 721.1
- Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
Deine Frage zu Spiez
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 89 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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