Baureglement Saxeten
Was auf deinem Grundstück in Saxeten gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Saxeten im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Baureglement
- Artikel
- 62
- Jahreszahlen bis
- 1983
- BFS-Nummer
- 591
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Saxeten sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie nah darf in Saxeten an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
«Garagen und Nebenbauten und Geräteschuppen, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen oder Tieren bestimmt sind, geniigt allseitig ein Grenzabstand von 2m sofern die mittlere Gebäudehöhe dieser Bauten 3 m und ihre Grundfläche 60 À nicht übersteigen.»
Braucht ein Gartenhaus in Saxeten eine Bewilligung?
«Garagen und Nebenbauten und Geräteschuppen, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen oder Tieren bestimmt sind, geniigt allseitig ein Grenzabstand von 2m sofern die mittlere Gebäudehöhe dieser Bauten 3 m und ihre Grundfläche 60 À nicht übersteigen.»
Wie hoch darf in Saxeten gebaut werden?
«Garagen und Nebenbauten und Geräteschuppen, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen oder Tieren bestimmt sind, geniigt allseitig ein Grenzabstand von 2m sofern die mittlere Gebäudehöhe dieser Bauten 3 m und ihre Grundfläche 60 À nicht übersteigen.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Saxeten vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Grünflächen und Spielplätze
- Erschliessung und Baulinien
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
- Baugesetz · 721.0
- Bauverordnung · 721.1
- Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
Deine Frage zu Saxeten
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 62 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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