Zum Inhalt
Kanton Bern

Baureglement Rüdtligen-Alchenflüh

Was auf deinem Grundstück in Rüdtligen-Alchenflüh gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Rüdtligen-Alchenflüh im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
65
Jahreszahlen bis
2020
BFS-Nummer
420

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Rüdtligen-Alchenflüh sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Rüdtligen-Alchenflüh an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Sie dürfen zudem nicht mehr als 8.0 m über die Fassadenflucht hinausragen und müssen einen Grenzabstand von mindestens 3.0 m einhalten.»

Braucht ein Gartenhaus in Rüdtligen-Alchenflüh eine Bewilligung?

«Fassadenhöhe traufseitig (Fh tr): 10.0 m Der Bauabstand zum Schachenwald beträgt für Haupt- Gemessen wird ab der verbindlichen gebäude 20.0 m, für Kleinbauten 10.0 m.»

Wie hoch darf in Rüdtligen-Alchenflüh gebaut werden?

«Fassadenhöhe traufseitig (Fh tr): 10.0 m Der Bauabstand zum Schachenwald beträgt für Haupt- Gemessen wird ab der verbindlichen gebäude 20.0 m, für Kleinbauten 10.0 m.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Rüdtligen-Alchenflüh vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gewässerraum
  • Energie und Solaranlagen
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
  • Baugesetz · 721.0
  • Bauverordnung · 721.1
  • Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
Alle Erlasse des Kantons Bern

Deine Frage zu Rüdtligen-Alchenflüh

Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 65 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.

Nicht sicher, wen du brauchst? Die vierzehn Fachgebiete im Überblick

Weitere Gemeinden im Kanton Bern

Alle Gemeinden im Kanton Bern