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Kanton Bern

Baureglement Ostermundigen

Was auf deinem Grundstück in Ostermundigen gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Ostermundigen im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
125
Jahreszahlen bis
2023
BFS-Nummer
363

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Ostermundigen sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Ostermundigen an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Dabei gelten folgende baupolizeilichen Vorschriften: a) die Vollgeschosszahl darf gegenüber dem höchsten bestehenden Gebäude um ein Vollgeschoss erhöht werden; b) der Grenzabstand hat für Hauptbauten 4/5 der Fassadenhöhe traufseitig zu betragen, mindestens 6.00 m; c) Gebäudelänge und -breite sind unbeschränkt.»

Wie hoch darf in Ostermundigen gebaut werden?

«Dabei gelten folgende baupolizeilichen Vorschriften: a) die Vollgeschosszahl darf gegenüber dem höchsten bestehenden Gebäude um ein Vollgeschoss erhöht werden; b) der Grenzabstand hat für Hauptbauten 4/5 der Fassadenhöhe traufseitig zu betragen, mindestens 6.00 m; c) Gebäudelänge und -breite sind unbeschränkt.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Ostermundigen vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
  • Baugesetz · 721.0
  • Bauverordnung · 721.1
  • Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
Alle Erlasse des Kantons Bern

Deine Frage zu Ostermundigen

Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 125 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.

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