Baureglement Oppligen
Was auf deinem Grundstück in Oppligen gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Oppligen im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Baureglement
- Artikel
- 72
- Jahreszahlen bis
- 2009
- BFS-Nummer
- 622
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Was das Reglement von Oppligen sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie nah darf in Oppligen an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
«An- und 79a Für eingeschossige An- und Nebenbauten, die nicht Nebenbauten für den dauernden Aufenthalt von Menschen oder Tieren bestimmt sind, genügt ein Grenzabstand von 2,0 m sofern die mittlere Fassadenhöhe dieser Bãuten 4,0 m und ihre Grundfläche 60,0 m2 nicht übersteigen.»
Braucht ein Gartenhaus in Oppligen eine Bewilligung?
«An- und 79a Für eingeschossige An- und Nebenbauten, die nicht Nebenbauten für den dauernden Aufenthalt von Menschen oder Tieren bestimmt sind, genügt ein Grenzabstand von 2,0 m sofern die mittlere Fassadenhöhe dieser Bãuten 4,0 m und ihre Grundfläche 60,0 m2 nicht übersteigen.»
Wie hoch darf in Oppligen gebaut werden?
«Art der Nutzung 3 Gemäss Wohnzone W Mass der Nutzung 4 Gemäss Wohnzone W1 Ausnützungsziffer (AZ) 0,3 bis 0,5 Gestaltungs- 5 ln Abweichung zu den Nutzungsmassen der grundsätze Wohnzonen W1 beträgt die maximale Gebäudehöhe 5,5 m.»
Wie dicht darf in Oppligen gebaut werden?
«Art der Nutzung 3 Gemäss Wohnzone W Mass der Nutzung 4 Gemäss Wohnzone W1 Ausnützungsziffer (AZ) 0,3 bis 0,5 Gestaltungs- 5 ln Abweichung zu den Nutzungsmassen der grundsätze Wohnzonen W1 beträgt die maximale Gebäudehöhe 5,5 m.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Oppligen vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Reklamen und Antennen
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
- Baugesetz · 721.0
- Bauverordnung · 721.1
- Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
Deine Frage zu Oppligen
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 72 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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