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Kanton Bern

Baureglement Oberried am Brienzersee

Was auf deinem Grundstück in Oberried am Brienzersee gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Oberried am Brienzersee im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
140
Jahreszahlen bis
1991
BFS-Nummer
589

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Oberried am Brienzersee sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Oberried am Brienzersee an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Mehrlängen-:- 7 In der Wohn- und der Wohn- und Gewerbezone er- und Mehrbreitenhöhen sich die Grenzabstände für Gebäude, die zuschlag über 15 m lang ·oder über 12 m breit sind, auf den betreffenden Längsseiten um 1/10 der Mehrlänge, auf den betreffenden Schmalseiten um 1/2 der Mehrbreite.»

Braucht ein Gartenhaus in Oberried am Brienzersee eine Bewilligung?

«An- und Neben- Für eingeschossige An- und Nebenbauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt bauten von Menschen oder Tieren bestimmt sind, genügt ein Grenzabstand von 2,00 m sofern die mittlere Fassadenhöhe dieser Bauten 4,00 m und ihre Grunfläche 60,00 m2 nicht übersteige~.»

Wie hoch darf in Oberried am Brienzersee gebaut werden?

«An- und Neben- Für eingeschossige An- und Nebenbauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt bauten von Menschen oder Tieren bestimmt sind, genügt ein Grenzabstand von 2,00 m sofern die mittlere Fassadenhöhe dieser Bauten 4,00 m und ihre Grunfläche 60,00 m2 nicht übersteige~.»

Wie viel Grünfläche verlangt Oberried am Brienzersee?

«An- und Neben- Für eingeschossige An- und Nebenbauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt bauten von Menschen oder Tieren bestimmt sind, genügt ein Grenzabstand von 2,00 m sofern die mittlere Fassadenhöhe dieser Bauten 4,00 m und ihre Grunfläche 60,00 m2 nicht übersteige~.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Oberried am Brienzersee vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gewässerraum
  • Energie und Solaranlagen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
  • Baugesetz · 721.0
  • Bauverordnung · 721.1
  • Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
Alle Erlasse des Kantons Bern

Deine Frage zu Oberried am Brienzersee

Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 140 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.

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