Baureglement Meiringen
Was auf deinem Grundstück in Meiringen gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Meiringen im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Baureglement
- Artikel
- 72
- Jahreszahlen bis
- 2019
- BFS-Nummer
- 785
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Meiringen sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie nah darf in Meiringen an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
«Abstände im Innern: Gebäudeabstand = Mittel der traufseitigen Fassadenhöhen; gegen Aussen: kleiner Grenzabstand 6 m, Grosser Grenzabstand 12 m; maximal 5 Vollgeschosse, wobei der Bereich südlich des Hotels du Sauvage grosszügig von höheren Bauten freizuhalten, resp.»
Braucht ein Gartenhaus in Meiringen eine Bewilligung?
«An- und Neben-(Klein-)bauten Für eingeschossige An- und Nebenbauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen oder Tieren bestimmt sind, genügt ein Grenzabstand von 2 m, sofern die mittlere Fassadenhöhe dieser Bauten 4 m und ihre Grundfläche 60 m 2 nicht übersteigen.»
Wie hoch darf in Meiringen gebaut werden?
«Abstände im Innern: Gebäudeabstand = Mittel der traufseitigen Fassadenhöhen; gegen Aussen: kleiner Grenzabstand 6 m, Grosser Grenzabstand 12 m; maximal 5 Vollgeschosse, wobei der Bereich südlich des Hotels du Sauvage grosszügig von höheren Bauten freizuhalten, resp.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Meiringen vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Reklamen und Antennen
- Erschliessung und Baulinien
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
- Baugesetz · 721.0
- Bauverordnung · 721.1
- Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
Deine Frage zu Meiringen
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 72 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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