Baureglement Langnau im Emmental
Was auf deinem Grundstück in Langnau im Emmental gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Langnau im Emmental im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Baureglement
- Artikel
- 71
- Jahreszahlen bis
- 2026
- BFS-Nummer
- 902
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Was das Reglement von Langnau im Emmental sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie nah darf in Langnau im Emmental an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
«Attika gemäss GBR) Grenzabstände: 4.00 m / 8.00 m (klein/ gross) 7) kirchliche Bauten und Anlagen Bebauung bestehend, bauliche Erweiterungen im Rahmen der baupolizeilichen Masse der Mischzone M3.»
Wie hoch darf in Langnau im Emmental gebaut werden?
«Für die bestehende Kletterhalle «C limbox» auf dem Areal der Sekundarschule gilt eine maximale Gebäudehöhe von 16.50 m .»
Wie viele Abstellplätze verlangt Langnau im Emmental?
«Parkierungsanlagen und Pergolen dürfen parallel der Südgrenze bis zu einer Tiefe von 7.00 m angeordnet werden.»
Welche Lärmempfindlichkeitsstufe gilt in Langnau im Emmental?
«Lärmempfindlichkeitsstufe bis 30 m ab Fahrbahnrand Kantonsstrasse: III Lärmempfindlichkeitsstufe im übrigen Sektor: II Sektoren B und D: Zulässig sind eine gemischte Wohn- und Gewerbenutzung, Gastgewerbe sowie der Verkauf von Produkten der Stiftung LebensArt und von Fremdprodukten aller Art.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Langnau im Emmental vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Grünflächen und Spielplätze
- Gewässerraum
- Reklamen und Antennen
- Erschliessung und Baulinien
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
- Baugesetz · 721.0
- Bauverordnung · 721.1
- Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
Deine Frage zu Langnau im Emmental
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 71 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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