Baureglement Langenthal
Was auf deinem Grundstück in Langenthal gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Langenthal im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Baureglement
- Artikel
- 76
- Jahreszahlen bis
- 2024
- BFS-Nummer
- 329
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Langenthal sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie nah darf in Langenthal an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
«Grenzab- 1 Für An- und Nebenbauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von stand für un- Menschen oder Tieren bestimmt sind, genügt allseitig ein Grenzabstand von bewohnte An- und Ne- 2.00 m, sofern die mittlere Gebäudehöhe dieser Bauten 4.00 m und ihre benbauten Grundfläche 60 m2 nicht übersteigen.»
Braucht ein Gartenhaus in Langenthal eine Bewilligung?
«Grenzab- 1 Für An- und Nebenbauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von stand für un- Menschen oder Tieren bestimmt sind, genügt allseitig ein Grenzabstand von bewohnte An- und Ne- 2.00 m, sofern die mittlere Gebäudehöhe dieser Bauten 4.00 m und ihre benbauten Grundfläche 60 m2 nicht übersteigen.»
Wie hoch darf in Langenthal gebaut werden?
«Grenzab- 1 Für An- und Nebenbauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von stand für un- Menschen oder Tieren bestimmt sind, genügt allseitig ein Grenzabstand von bewohnte An- und Ne- 2.00 m, sofern die mittlere Gebäudehöhe dieser Bauten 4.00 m und ihre benbauten Grundfläche 60 m2 nicht übersteigen.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Langenthal vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Erschliessung und Baulinien
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
- Baugesetz · 721.0
- Bauverordnung · 721.1
- Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
Deine Frage zu Langenthal
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 76 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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