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Kanton Bern

Baureglement Konolfingen

Was auf deinem Grundstück in Konolfingen gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Konolfingen im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
38
Jahreszahlen bis
2022
BFS-Nummer
612

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Konolfingen sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Konolfingen an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Sie dürfen bei Hauptbauten maximal 2.0 m, bei An- und Nebenbauten maximal 1.0 m in den Grenzabstand hineinragen.»

Braucht ein Gartenhaus in Konolfingen eine Bewilligung?

«Sie dürfen bei Hauptbauten maximal 2.0 m, bei An- und Nebenbauten maximal 1.0 m in den Grenzabstand hineinragen.»

Wie hoch darf in Konolfingen gebaut werden?

«Es gilt ein Bauverbot, wobei unterirdisch angeordnete Bauten für Ver- und Entsorgungsanlagen, bewilligungsfreie Bauten 2 und Weidställe bis maximal 60 m Grundfläche und 3.0 m Gebäudehöhe ab gewachsenem Boden zugelassen sind, sofern sie den Schutzzweck nicht beeinträchtigen.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Konolfingen vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
  • Baugesetz · 721.0
  • Bauverordnung · 721.1
  • Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
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