Baureglement Kirchlindach
Was auf deinem Grundstück in Kirchlindach gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Kirchlindach im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Baureglement
- Artikel
- 67
- Jahreszahlen bis
- 2025
- BFS-Nummer
- 354
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Kirchlindach sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie nah darf in Kirchlindach an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
«Bei bewohnten kleineren Gebäuden und Gebäudeteilen kann zur Berechnung des Gebäudeabstandes von einem Grenzabstand von 2.00 m, bei 2025 Seite 53 Einwohnergemeinde Kirchlindach Baureglement BauR Definitionen und Messweisen Anhang IV An- und Kleinbauten von einem Grenzabstand von 1.00 m ausgegangen werden.»
Braucht ein Gartenhaus in Kirchlindach eine Bewilligung?
«Bei bewohnten kleineren Gebäuden und Gebäudeteilen kann zur Berechnung des Gebäudeabstandes von einem Grenzabstand von 2.00 m, bei 2025 Seite 53 Einwohnergemeinde Kirchlindach Baureglement BauR Definitionen und Messweisen Anhang IV An- und Kleinbauten von einem Grenzabstand von 1.00 m ausgegangen werden.»
Wie hoch darf in Kirchlindach gebaut werden?
«F Primarschule, Lehrerhaus, Bauabstand gegenüber Zonengrenze: 5.0 m II Turnhalle mit Aussen- und traufseitige Fassadenhöhe Fh tr: max.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Kirchlindach vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Mehrwertabgabe
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Gewässerraum
- Erschliessung und Baulinien
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
- Baugesetz · 721.0
- Bauverordnung · 721.1
- Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
Deine Frage zu Kirchlindach
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 67 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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