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Kanton Bern

Baureglement Kirchberg (BE)

Was auf deinem Grundstück in Kirchberg (BE) gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Kirchberg (BE) im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
128
Jahreszahlen bis
2020
BFS-Nummer
412

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Kirchberg (BE) sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Kirchberg (BE) an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Nutzungen 2 Bei der Überbauung von Zonen für öffentliche Nutzungen ist gegenüber den angrenzenden Grundstücken ein Grenzabstand von halber Fassadenhöhe, mindestens aber 4,0 m einzuhalten (vgl.»

Braucht ein Gartenhaus in Kirchberg (BE) eine Bewilligung?

«Es gilt für sämtliche Bauten und Anlagen, auch Tiefbauten und Infrastrukturanlagen (inklusive bewilligungsfreie Anlagen), innerhalb und ausserhalb der Bauzone beim Grüttbachkanal ein Gewässerraum von 23,0 m und bei allen anderen Gewässern ein Gewässerraum von 11,0 m.»

Wie hoch darf in Kirchberg (BE) gebaut werden?

«Nutzungen 2 Bei der Überbauung von Zonen für öffentliche Nutzungen ist gegenüber den angrenzenden Grundstücken ein Grenzabstand von halber Fassadenhöhe, mindestens aber 4,0 m einzuhalten (vgl.»

Welche Lärmempfindlichkeitsstufe gilt in Kirchberg (BE)?

«In der ersten Bautiefe (30,0 m) entlang der Zürichstrasse dürfen nur Neubauten vorgesehen werden, bei welchen in der Mitte der offenen Fenster sistiert von lärmempfindlich genutzten Räumen die Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe III (ES III) nach Lärmschutzverordnung eingehalten werden können.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Kirchberg (BE) vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gewässerraum
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
  • Baugesetz · 721.0
  • Bauverordnung · 721.1
  • Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
Alle Erlasse des Kantons Bern

Deine Frage zu Kirchberg (BE)

Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 128 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.

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