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Kanton Bern

Baureglement Ins

Was auf deinem Grundstück in Ins gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Ins im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
77
Jahreszahlen bis
2021
BFS-Nummer
496

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Ins sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Ins an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Masse nicht überschreiten: Gesamthöhe 4.0 m maximale anrechenbare Gebäudefläche 15.0 m2 Grenzabstand 1.0 m ZSF 7 / Die ZSF bezweckt das Einrichten und den III siehe Schutzzonenplan Zonenplan 2 Linderguet Cam- Betrieb einer Campinganlage mit Dauerunterkünften im ping Trois Lacs Raum Linderguet/TROIS LAC entlang des Hauptkanals.»

Wie hoch darf in Ins gebaut werden?

«Fassadenhöhe d) Als gestaffelt gilt ein Gebäude, wenn die Staffelung: bei gestaffelten – in der Höhe mindestens: 2.0 m Gebäuden – in der Horizontalen mindestens: 3.0 m beträgt.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Ins vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gewässerraum
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
  • Baugesetz · 721.0
  • Bauverordnung · 721.1
  • Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
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