Zum Inhalt
Kanton Bern

Baureglement Brügg

Was auf deinem Grundstück in Brügg gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Brügg im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
63
Jahreszahlen bis
2013
BFS-Nummer
733

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Brügg sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Brügg an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«A152 1 Bauabständen für Den Boden nicht überragende Bauten und Anlagen wie private Tiefbauten Wege, Strassen, Parkplätze und Einfahrten zu unterirdischen Einstellhallen haben einen Grenzabstand von 1.00 m einzuhalten.»

Braucht ein Gartenhaus in Brügg eine Bewilligung?

«Zugelassen sind nur eingeschossige Kleinbauten mit einer maximalen überdachten Grundfläche von 24 m2 und einer maximalen Gesamthöhe h von maximal 3.00 m, die ausschliesslich dem Zweck der Zone dienen.»

Wie hoch darf in Brügg gebaut werden?

«Zugelassen sind nur eingeschossige Kleinbauten mit einer maximalen überdachten Grundfläche von 24 m2 und einer maximalen Gesamthöhe h von maximal 3.00 m, die ausschliesslich dem Zweck der Zone dienen.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Brügg vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Mehrwertabgabe
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
  • Baugesetz · 721.0
  • Bauverordnung · 721.1
  • Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
Alle Erlasse des Kantons Bern

Weitere Gemeinden im Kanton Bern

Alle Gemeinden im Kanton Bern