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Kanton Bern

Baureglement Brienzwiler

Was auf deinem Grundstück in Brienzwiler gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Brienzwiler im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
128
Jahreszahlen bis
2011
BFS-Nummer
574

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Brienzwiler sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Brienzwiler an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Garagen und Geräteschuppen, die An- und nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen oder Tieren bestimmt sind, Nebenbauten genügt allseitig ein Grenzabstand von 2.00 m, sofern die mittlere Gebäudehöhe dieser Bauten 3.00 m und ihre Grundfläche 60 m2 nicht übersteigen.»

Braucht ein Gartenhaus in Brienzwiler eine Bewilligung?

«Garagen und Geräteschuppen, die An- und nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen oder Tieren bestimmt sind, Nebenbauten genügt allseitig ein Grenzabstand von 2.00 m, sofern die mittlere Gebäudehöhe dieser Bauten 3.00 m und ihre Grundfläche 60 m2 nicht übersteigen.»

Wie hoch darf in Brienzwiler gebaut werden?

«Garagen und Geräteschuppen, die An- und nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen oder Tieren bestimmt sind, Nebenbauten genügt allseitig ein Grenzabstand von 2.00 m, sofern die mittlere Gebäudehöhe dieser Bauten 3.00 m und ihre Grundfläche 60 m2 nicht übersteigen.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Brienzwiler vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
  • Baugesetz · 721.0
  • Bauverordnung · 721.1
  • Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
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