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Kanton Bern

Baureglement Biel/Bienne

Was auf deinem Grundstück in Biel/Bienne gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Biel/Bienne im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
45
Jahreszahlen bis
2023
BFS-Nummer
371

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Biel/Bienne sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Biel/Bienne an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Bis zu einer Gebäudelänge von 15 m dürfen der kleine und der grosse Grenzabstand ausgetauscht werden.»

Braucht ein Gartenhaus in Biel/Bienne eine Bewilligung?

«Mit einem Abstand von mindestens 15 m zur Waldgrenze sind unbewohnte Kleinbauten zulässig, wenn sie sich der Nutzung des Waldabstandsraumes unterordnen.»

Wie hoch darf in Biel/Bienne gebaut werden?

«Die maximale traufseitige Fassadenhöhe für An- und Kleinbauten mit Pult-, Sattel- oder vergleichbaren Dächern beträgt 3.5 m.»

Welche Dachformen sind in Biel/Bienne zulässig?

«Soweit der Gemeinderat die Dachform für einzelne Gebiete nicht festgelegt hat, bleibt 1bis diese mit folgenden Einschränkungen frei: a) Die Bei geneigten Dächern darf die Dachneigung darf maximal 125% betragen, wobei die giebelseitige Fassadenhöhe die traufseitige Fassadenhöhe um nicht mehr als 5.0 m überragen darf.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Biel/Bienne vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
  • Baugesetz · 721.0
  • Bauverordnung · 721.1
  • Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
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