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Kanton Aargau

BAU-UNDNUTZUNGSORDNUNG Mellikon

Was auf deinem Grundstück in Mellikon gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Aargau – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Mellikon im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
BAU-UNDNUTZUNGSORDNUNG
Artikel
60
Jahreszahlen bis
2023
BFS-Nummer
4314

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Für Mellikon liegen 2 Dokumente im Bestand.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Mellikon vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Aargau vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Bauverordnung · 713.121
  • Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG)
  • Energieverordnung (EnergieV)
Alle Erlasse des Kantons Aargau

Grundlagen im Ratgeber

Was die Begriffe bedeuten, wie gemessen wird und wie du den Wert für dein Grundstück findest – erklärt für die ganze Schweiz.

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