Baurecht
Verträge, Einsprachen und Streitfälle – das einzige Fachgebiet mit einem staatlichen Pflichtregister für die Person.
Baurechtsanwältinnen und -anwälte arbeiten dort, wo aus einer Bausache eine Rechtssache wird: Werkvertrag und Haftung, Bauhandwerkerpfandrecht, Einsprache und Rekurs, Nachbarrecht, Mängelrechte, Verjährungsfristen. Für Bauherrschaften ist der häufigste Anlass entweder ein Vertrag vor der Unterschrift oder ein Konflikt, der sich nicht mehr auf der Baustelle lösen lässt.
Fristen sind in diesem Feld das Entscheidende. Die Einsprachefrist im Baubewilligungsverfahren läuft je nach Kanton unterschiedlich lang und beginnt mit der Publikation; die Rügefrist für Mängel an einem Bauwerk beträgt seit der OR-Revision 2026 sechzig Tage. Wer eine solche Frist verstreichen lässt, verliert den Anspruch unabhängig davon, wie berechtigt er war.
Anwältinnen und Anwälte sind die einzige Gruppe in diesem Verzeichnis mit einem staatlichen Pflichtregister: Ohne Eintrag im kantonalen Anwaltsregister ist die berufsmässige Vertretung vor Gericht unzulässig. Das Häkchen steht hier auf dem stärksten Nachweis, den es gibt.
Was Bauly hier prüfen kann
Die Prüfbarkeit ist je Fachgebiet verschieden – manche Berufe führen ein staatliches Pflichtregister, andere keines und keinen Titelschutz. Für Baurecht sind das die Nachweise, die ein Profil mit Häkchen erbracht hat:
- Identität geprüft
- Anwaltsregister-Eintrag geprüft · staatliches Pflichtregister
- Handelsregister-Eintrag
Jedes Profil wird vor der Freischaltung von Hand geprüft. Das Häkchen ist zusätzlich und freiwillig – Profile ohne Häkchen sind geprüft, aber nicht verifiziert. Wie wir prüfen
Vor der Vergabe klären
- Läuft eine Frist – und wann genau hat sie begonnen?
- Geht es um eine Einschätzung, ein Gutachten oder um Vertretung in einem Verfahren?
- Stundenansatz, Kostendach oder Erfolgsbeteiligung – und was ist bei einem Vergleich vereinbart?