Baureglement Weinfelden
Was auf deinem Grundstück in Weinfelden gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Thurgau – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Weinfelden im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Baureglement
- Artikel
- 48
- Jahreszahlen bis
- 2019
- BFS-Nummer
- 4946
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Weinfelden sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie nah darf in Weinfelden an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
«Gehen von ihnen nachteilige Auswirkungen auf das Nachbargrundstück aus, beträgt der Grenzabstand 3.00 m.»
Wie hoch darf in Weinfelden gebaut werden?
«Zonen für archäologische Funde AF 3) Im Bereich der überlagernden Zonen "Höhenbeschränkung" gilt eine reduzierte Fassadenhöhe von 12.0 m.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Weinfelden vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Reklamen und Antennen
- Erschliessung und Baulinien
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Thurgau vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Planungs- und Baugesetz · 700
- Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe · 700.1
- Gesetz über die Energienutzung
- Energienutzungsverordnung
Deine Frage zu Weinfelden
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 48 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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