Baureglement Wäldi
Was auf deinem Grundstück in Wäldi gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Thurgau – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Wäldi im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Baureglement
- Artikel
- 66
- Jahreszahlen bis
- 2024
- BFS-Nummer
- 4701
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Wäldi sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie hoch darf in Wäldi gebaut werden?
«Masstabelle: 13.00 m Differenz: 4.50m Die theoretische Gesamthöhe gemäss Masstabelle (im Beispiel 13.00 m) kann aufgrund des massgebenden Terrains und der massgebenden Differenz zwischen der in der Masstabelle festgelegten Fassaden- und Gesamthöhe (im Beispiel 4.50 m) nicht voll ausgeschöpft werden.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Wäldi vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Erschliessung und Baulinien
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Thurgau vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Planungs- und Baugesetz · 700
- Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe · 700.1
- Gesetz über die Energienutzung
- Energienutzungsverordnung
Deine Frage zu Wäldi
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 66 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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