Bau- und Zonenreglement Stans
Was auf deinem Grundstück in Stans gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Nidwalden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Stans im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Bau- und Zonenreglement
- Artikel
- 68
- Jahreszahlen bis
- 2024
- BFS-Nummer
- 1509
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein.
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Stans vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Reklamen und Antennen
- Erschliessung und Baulinien
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Nidwalden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Vollzugsverordnung zum Planungs- und Baugesetz · 611.11
- Einführungsgesetz zum Raumplanungsgesetz betreffend Mehrwertabgabe · 611.3
- Gesetz über die sparsame Energienutzung und die Förderung erneuerbarer Energien
- Vollzugsverordnung zum Gesetz über die sparsame Energienutzung und die Förderung erneuerbarer Energien
Deine Frage zu Stans
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 68 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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