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Kanton Nidwalden

Bau- und Zonenreglement Ennetbürgen

Was auf deinem Grundstück in Ennetbürgen gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Nidwalden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Ennetbürgen im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenreglement
Artikel
56
Jahreszahlen bis
2026
BFS-Nummer
1505

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Ennetbürgen vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Nidwalden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Vollzugsverordnung zum Planungs- und Baugesetz · 611.11
  • Einführungsgesetz zum Raumplanungsgesetz betreffend Mehrwertabgabe · 611.3
  • Gesetz über die sparsame Energienutzung und die Förderung erneuerbarer Energien
  • Vollzugsverordnung zum Gesetz über die sparsame Energienutzung und die Förderung erneuerbarer Energien
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