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Kanton Glarus

Baureglement Glarus Nord

Was auf deinem Grundstück in Glarus Nord gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Glarus – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Glarus Nord im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
67
Jahreszahlen bis
2023
BFS-Nummer
1630

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Glarus Nord sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Glarus Nord an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Grenzt ein Grundstück der Arbeitszone an ein Grundstück einer anderen Bauzone, gilt dort ein grosser Grenzabstand für Bauten in der Arbeitszone von Seite 11/26 6 m, sofern die traufseitige Fassadenhöhe das Mass von 11.0 m nicht überschreitet.»

Wie hoch darf in Glarus Nord gebaut werden?

«Grenzt ein Grundstück der Arbeitszone an ein Grundstück einer anderen Bauzone, gilt dort ein grosser Grenzabstand für Bauten in der Arbeitszone von Seite 11/26 6 m, sofern die traufseitige Fassadenhöhe das Mass von 11.0 m nicht überschreitet.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Glarus Nord vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Mehrwertabgabe
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Glarus vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Bauverordnung
  • Raumentwicklungs- und Baugesetz
  • Verordnung über den Vollzug der Raumentwicklungs- und Baugesetzgebung
  • Energiegesetz
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