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Kanton Glarus

Bauordnung Glarus

Was auf deinem Grundstück in Glarus gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Glarus – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Glarus im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bauordnung
Artikel
86
Jahreszahlen bis
2019
BFS-Nummer
1632

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Glarus vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gewässerraum
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Glarus vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Bauverordnung
  • Raumentwicklungs- und Baugesetz
  • Verordnung über den Vollzug der Raumentwicklungs- und Baugesetzgebung
  • Energiegesetz
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