Zum Inhalt
Kanton Freiburg

Baureglement Kerzers

Was auf deinem Grundstück in Kerzers gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Freiburg – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Kerzers im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
96
Jahreszahlen bis
2017
BFS-Nummer
2265

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Was das Reglement von Kerzers sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Kerzers an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Grenzabstand u GA: mindestens die Hälfte der effektiven Gebäudehöhe (Gesamthöhe h), jedoch nicht weniger als 4.00 m.»

Wie hoch darf in Kerzers gebaut werden?

«Handelt es sich um ein Gebäude mit Flachdach, darf die Gesamthöhe (h) von 2.80 m nicht überschritten werden.»

Wie dicht darf in Kerzers gebaut werden?

«Nicht angerechnet werden Flächen, deren lichte Höhe unter 1.5 m liegt Summe aller Geschossflächen IGF Geschossfläch enziller GFZ anrechenbare Grundstücksfläche aGSF Die Geschossflächenziffer (GFZo) gilt für oberirdische Bauten.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Kerzers vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Energie und Solaranlagen
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Freiburg vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Raumplanungs- und Baugesetz · 710.1
  • Ausführungsreglement zum Raumplanungs- und Baugesetz · 710.11
  • Energiegesetz
  • Energiereglement
Alle Erlasse des Kantons Freiburg

Weitere Gemeinden im Kanton Freiburg

Alle Gemeinden im Kanton Freiburg